Sie beantragte anstelle des bewilligten Umbauprojekts einen Ersatzbau. Dieser sollte wie die ursprüngliche Baute direkt am Waldrand zu stehen kommen. Der Gemeinderat übermittelte das Gesuch dem Raumplanungsamt, welches die Berichte der mitwirkenden kantonalen Behörden einholte. Das Kantonsforstamt erachtete einen Neubau mit 0 m Waldabstand als nicht bewilligungsfähig. Das Raumplanungsamt teilte dies dem Gemeinderat mit und ergänzte, dass damit der erforderlichen raumplanerischen Ausnahmebewilligung ein öffentliches Interesse entgegen stehe. Deshalb könne auch diese Bewilligung nicht erteilt werden.