Das Raumplanungsamt des Kantons Luzern und das Kantonsforstamt Luzern stimmten dem Projekt unter Bedingungen und Auflagen zu, worauf der Gemeinderat Z die Baubewilligung erteilte. Ein nachträgliches Planänderungsgesuch wurde ebenfalls bewilligt. Anlässlich einer Baukontrolle vor Ort wurde festgestellt, dass die ganze Zimmermannskonstruktion entgegen den bewilligten Plänen abgebrochen wurde. Daraufhin erliess der Gemeinderat eine Baueinstellungsverfügung. Die A AG, die inzwischen Eigentümerin des betroffenen Grundstücks geworden war, reichte ein neues Baugesuch ein. Sie beantragte anstelle des bewilligten Umbauprojekts einen Ersatzbau.