, S. 253 f. Rz. 189). Sie ist nunmehr - unter Hinweis auf die bereits für die alte Gesetzgebung angeführten Gründe und die Forderungen nach einem flexiblen Personalmanagement - in das neue Recht überführt worden (Botschaft vom 19.9.2000 zum Gesetz über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis [B 72], Verhandlungen des Grossen Rates des Kantons Luzern 2001 S. 429 ff., S. 443; vgl. ferner AGVE 1994 S. 218 Erw. 4b). In LGVE 1994 II Nr. 8 hatte das Verwaltungsgericht zu §§ 90 ff.