2a mit Hinweisen). Diese Voraussetzungen sind im hier interessierenden Kontext in aller Regel kaum gegeben, was mit Blick auf die Komplexität der damit einhergehenden Fragen nicht nur für die Spruchreife gilt, sondern gleichermassen für die Tatbestandsgesamtheit. Insofern besteht zwar ein Sachzusammenhang zwischen der Rechtswidrigkeit der Entlassung und der daran anknüpfenden Ersatzfolge, doch beschlägt letztere von der Art her ein qualitativ verschiedenes Prozessthema. Zu denken ist in diesem Zusammenhang etwa an die Frage der Schadenminderungspflicht;