vgl. ferner ZBl 2001 S. 585 f., 591 Erw. 5a). Es existieren verschiedene Urteile anderer Verwaltungsgerichte, in denen sich diese in gleichem Zusammenhang nachdrücklich gegen die Annahme von Nichtigkeit aussprachen (Rechenschaftsbericht des Zürcher Verwaltungsgerichts [RB] 1995 Nr. 21 Erw. 3; AGVE 1994 S. 217 Erw. 4a). Dabei wird darauf verwiesen, dass ein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses, sofern von einem solchen auszugehen sei, der Rechtssicherheit und dem reibungslosen Funktionieren der Verwaltung abträglich wäre (ZBl 2001 S. 587).