Dies ginge rein formal schon deshalb nicht, weil die Vorinstanz die erhobenen Einsprachen gar nicht beurteilt hat und sich auch nicht alle Teilnehmer am Gerichtsverfahren beteiligt haben. Es liegt nicht am Gericht, dies in allen Teilen nachzuholen und jede einzelne Einsprache durchzusehen. Gleichzeitig ist indes zu Handen der Vorinstanz klarzustellen, dass sie bei der weiteren Behandlung der Einsprachen an die Erwägungen dieses Urteils gebunden sein wird. Damit wird ihr kaum mehr Spielraum bleiben, zumal auch die übrigen Einsprecher im Rahmen eines standardisierten Texts mit identischen Einwänden aufgewartet haben. Folglich wird sie keinen Grund haben, das Verfahren weiter zu verzögern.