Das Amt für Umweltschutz hat dieses Standortdatenblatt geprüft und erkannt, dass die Anlage die Bedingungen der NISV erfülle. In der Folge hat die Beschwerdeführerin ein revidiertes Standortdatenblatt vom 5. April 2002 eingereicht, das nur mehr eine reduzierte Sendeleistung von 720 W, in Bezug auf die Ausgestaltung der Antennen als Sender und Empfänger indes keine Abweichungen auswies. In dieser Hinsicht hat das Amt den Gemeinderat mit Schreiben vom 9. April 2002 gebeten, der Reduktion bei einer allfälligen Baubewilligung Rechnung zu tragen. Bei dieser Sachlage ist die vorinstanzliche Begründung nicht nachvollziehbar.