Der Gemeinderat von A wies am 19. August 2002 ein Baugesuch der B AG ab. Das Vorhaben betraf eine Mobilfunkantennenanlage, die in einem Fahnenmast auf einer in der Wohnzone gelegenen Parzelle angebracht werden sollte. Zusammen mit dem Entscheid eröffnete der Gemeinderat eine am 12. November 2001 ergangene Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz zum Baugesuch, wonach die Anlage bewilligungsfähig sei. Gegen den abschlägigen Entscheid des Gemeinderates führte die B AG Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: 1.-