Kirche, zu der ich mich als Katholikin nach wie vor zugehörig fühle." In der Folge lehnte der Kirchenrat das Anliegen im Wesentlichen mit der Begründung ab, die Rechtsordnung sehe den anvisierten Kirchgemeindeaustritt nicht vor. Dagegen liess A beim Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern eine Gemeindebeschwerde einreichen. Indes trat der Synodalrat auf die Gemeindebeschwerde zufolge Fristversäumnisses nicht ein. Gleichzeitig machte er klar, dass die Gemeindebeschwerde bei rechtzeitiger Einreichung hätte abgewiesen werden müssen.