| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A gehört der römisch-katholischen Konfession an und wohnt seit Jahren in der Kirchgemeinde X. Anfangs Dezember 2000 erklärte sie gegenüber dem Kirchenrat, nach reiflicher Überlegung habe sie sich dazu entschlossen, aus der Kirchgemeinde auszutreten. Die Eingabe enthielt indes folgende Präzisierung: "Der Klarheit halber stelle ich fest, dass dieser Austritt nur die Staatskirche des Kantons Luzern betrifft und nicht etwa die röm.-kath. Kirche, zu der ich mich als Katholikin nach wie vor zugehörig fühle."