Bei der Berechnung der Geschosszahl ist daher in erster Linie auf das eigentliche Untergeschoss abzustellen, selbst wenn das geplante unterste Geschoss einen andern Grundriss aufweist. In diesem Fall ist für die Berechnung der Abwicklung der Aussenflächen von einem virtuellen Untergeschoss auszugehen, das aufgrund der Projektion der Hauptfassaden festzulegen ist. Stellte man nämlich unbesehen von seiner Ausdehnung auf das tatsächlich vorgesehene unterste Geschoss ab, könnte die Höhenlage des Hauptbaues fast beliebig verändert werden, so vorab, indem das unterste Geschoss hangseits verlängert würde und damit ein grösserer Teil unter das gewachsene Terrain zu liegen käme.