Es sei daher eine neutrale Expertise einzuholen. Die Berechnung der Aussenflächen, wie sie vom Baudepartement Z vorgenommen wurde, geht von der Geschosshöhe des Untergeschosses aus, gemessen ab Oberkante Boden bis Oberkante Boden Erdgeschoss. Wie oben dargestellt gehört indessen der Boden des Untergeschosses ebenfalls zur nach aussen sichtbaren Fassadenfläche. Aus den Plänen ist indessen ohne weiteres ersichtlich, dass mehr als 2/3 der Aussenflächen des Untergeschossbodens mit einer Dicke von immerhin 0,25 m unterhalb des massgeblichen Terrains liegen. Daraus ergibt sich, dass sich der Prozentsatz der aus dem massgeblichen Terrain hinausragenden Fläche erheblich verkleinert.