Die Grundeigentümerin des Baugrundstückes hat sich innert Frist zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht vernehmen lassen. C.- Im Verlauf des Instruktionsverfahrens wurden ein Amtsbericht des Bau- und Verkehrsdepartementes (heute: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement), eine neue Berechnung des Untergeschosses durch den Gemeinderat sowie verschiedene neue Akten eingeholt. Namentlich wurden die Pläne der bestehenden Baute auf dem Nachbargrundstück, von dem Ausnützung übertragen werden sollte, einverlangt. Den Parteien und der Vorinstanz wurde Gelegenheit eingeräumt, zu diesen neuen Grundlagen und Berechnungen Stellung zu nehmen.