Statt der vorgegebenen Verdichtung wird im Baubereich F eine Überbauung im nicht weiter konkretisierten Einfamilienhausstil angestrebt, und zwar in einer lockeren Art, mit einem geringen Dichtemass, wie es der Zonenplan Z für keine andere Zone vorsieht. Die damit gewonnene Ausnützung wird über eine grössere Distanz hinweg in den südlichen Teil verschoben, um dort eine höhere Dichte zu ermöglichen, als sie etwa in der viergeschossigen Wohnzone (vgl. Art. 31 Abs. 3 BZR) zulässig wäre. Damit wird zugleich dem Zweckgedanken des verdichteten Bauens und dem in Art. 52 Abs. 2 lit. c BZR angelegten Konzentrationsprinzip zuwider gehandelt (vgl. Erw. 5c hiervor).