Verbindlich angeordnet finden sich im Wesentlichen die Baubereiche, die orthogonale Ausrichtung der Bauten und diverse Angaben hinsichtlich Erdgeschosskoten, Gebäude- und Firsthöhen sowie die Dachgestaltung; die Parzellierung wird lediglich orientierend vorgezeichnet und soll im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren erfolgen. Ebenfalls unverbindlich wird für Bereich F von einer anrechenbaren Geschossfläche von 1700 m2 und einer daraus resultierenden Ausnützungsziffer ("orientierend") von 0,23 ausgegangen.