All diese Qualitätsmerkmale wirken sich letztlich auf die Gestaltung der Bauten aus, indes ohne dass dabei klar greifbare Konturen sichtbar würden. Dies hat zur Folge, dass in Bezug auf die Zonencharakteristik die in der Grundnutzung vorgegebenen und durch die Sondervorschriften für die Verdichtung nicht modifizierten Vorgaben bezüglich Gebäudelänge und Geschossigkeit für die Ermittlung des Zonencharakters wegleitend bleiben.