Was konkret als Zonencharakter gilt, ergibt sich aus der durch die Bau- und Zonenvorschriften beabsichtigten Normalbauweise des betreffenden Gebietes selbst. Andernfalls hätte diese Vorgabe des § 75 Abs. 1 PBG für unüberbaute Gebiete, also genau für jene, für die sie geschaffen wurde, keinen Sinn (LGVE 1997 II Nr. 8 Erw. 6). Anders gewendet: Die Zone erhält ihren Charakter nicht durch die konkreten baulichen Gegebenheiten, sondern durch den mit der Nutzungsordnung gezogenen normativen Rahmen.