Freiburg 1996, S. 55). Bauliche Verdichtung bedeutet im Ergebnis die Ermöglichung von mehr baulicher Nutzfläche auf weniger Grundfläche. Sie steht im Dienste der anzustrebenden haushälterischen Bodennutzung (Art. 75 Abs. 1 BV und Art. 1 Abs. 1 RPG; vgl. BGE 113 Ia 269 Erw. 3a) und gilt als Ausdruck der im RPG propagierten Siedlungskonzentration (vgl. dazu: Tschannen, in: Kommentar RPG, Zürich 1999, N 15 ff. zu Art. 1). Danach soll im Wesentlichen weniger Land für das Bauen verbraucht werden, die Infrastruktur zusammengefasst und besser genutzt werden, um dadurch auch Immissionen zu minimieren und Energie sparend bauen zu können (vgl. Sieber, a.a.O., S. 56 sowie Erw. 5d hernach).