§ 122 Abs. 5 PBG). ee) Die damit festgestellte Konzentration schlägt sich auch im Dichtemass nieder. Laut Reglement zum Gestaltungsplan soll die Ausnützungsziffer in den Baubereichen A, B und C ("orientierend") 0,59 betragen. Es soll demnach unter anderem gerade im hier besonders interessierenden Bereich zu einer Dichtekonzentration kommen, die selbst das erhöhte Regelmass für das verdichtete Bauen (0,5) überschreitet (Art. 52 Abs. 3 BZR).