dd) Bei der Ausübung des damit eingeräumten Planungsermessens ist davon auszugehen, dass die Gebäudelänge einen nutzungsrelevanten Faktor darstellt, dem unter anderem gerade für Erscheinung und Eingliederung einer Baute in ihr bauliches und landschaftliches Umfeld in jedem Fall grosse Bedeutung zukommt. Nicht von ungefähr enthalten denn auch die kommunalen BZR einlässliche Regelungen in dieser Hinsicht (vgl. LGVE 1999 II Nr. 8 Erw. 7c/bb). Entsprechend stark beeinflusst die Gebäudelänge den Zonencharakter (vgl. LGVE 1997 II Nr. 8). Andererseits ist die Gebäudelänge eines unter vielen Gestaltungsmitteln, die bei der Umsetzung des verdichteten Bauens verwendet werden können.