Zudem stelle das betroffene Gebiet planerisch den Übergang von einem dichter überbauten Zentrums- zu einem locker überbauten Randgebiet dar. Mit der vorgesehenen Anordnung der Baukörper werde der bereits vorhandenen "morphologischen Baustruktur und Massstäblichkeit" mit besonderer Sorgfalt Rechnung getragen. So soll im zentrumsnäheren südlicheren Gebiet eine dichte Überbauung mit Mehrfamilienhäusern, gegen aussen, also den nördlichen Teil, eine lockere Überbauung mit Einfamilienhäusern verwirklicht werden, wobei die bestehende Gartenstrasse eine Zäsur bilde. Mit der Ausnahmebewilligung werde auch der Zonencharakter gewahrt.