Diese Ausführungen zeigen, dass der Begriff der Verdichtung zwar wiederholt verwendet, indes in den Rechtssätzen und Materialien in der näheren Ausgestaltung nicht konkret umschrieben wird. Die Gesetze legen Ziele und Rahmenbedingungen, mithin Qualitätsstandards fest, an denen sich das verdichtete Bauen zu orientieren hat. Wie die Verdichtung im Einzelnen konkretisiert wird und auszusehen hat, ist nicht geregelt und - von den wesentlichen Eckpfeilern und groben Zügen abgesehen - wesensgemäss auch nicht regelbar. Ersteres wird im Schrifttum ausdrücklich bestätigt, Letzteres zumindest sinngemäss (vgl. Sieber, a.a.O., S. 6 ff.).