Die Botschaft schliesst mit der Bemerkung, dass kein "Freipass-Instrumentarium" mit unabsehbaren Folgen unterbreitet werde. Vielmehr garantiere die vorgeschlagene (und in den wesentlichen Teilen schliesslich Gesetz gewordene) Regelung, dass die verdichteten Wohn- und Siedlungsformen nicht gegen die fundamentalen Ziele und Grundsätze des RPG verstossen würden (Botschaft zum Planungs- und Baugesetz [B 119] vom 12.8.1986, in: Verhandlungen des Grossen Rates des Kantons Luzern [GR] 1986 S. 746). e) Diese Ausführungen zeigen, dass der Begriff der Verdichtung zwar wiederholt verwendet, indes in den Rechtssätzen und Materialien in der näheren Ausgestaltung nicht konkret umschrieben wird.