In solchen Fällen sei eine örtlich begrenzte Erhöhung der Ausnützung durchaus gerechtfertigt. Dabei stellten sich aber schwierige Planungsfragen, insbesondere der baulichen Gestaltung und der Einordnung in die Landschaft, sodass sich ein sorgfältiges Vorgehen aufdränge und eine Ausscheidung in der Zonenordnung dort rechtfertige, wo es die Verhältnisse zuliessen. Die Botschaft schliesst mit der Bemerkung, dass kein "Freipass-Instrumentarium" mit unabsehbaren Folgen unterbreitet werde.