3Für die verdichtete Bauweise muss Gewähr gegeben sein, dass a. sich die Überbauung in die landschaftliche und bauliche Umgebung einfügt und von hoher architektonischer und gestalterischer Qualität ist, b. eine hohe Wohn- und Siedlungsqualität entsteht. 4Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch Bebauungs- oder Gestaltungspläne sicherzustellen. Die Minimalfläche für einen Gestaltungsplan mit verdichteter Bauweise beträgt 2000 m2. c) Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Z (BZR) thematisiert die Verdichtung in Art.