Nutzungsziffern sollen nicht nur im grossflächigen Rahmen bzw. für das gesamte Gebiet einer Zone eine bestimmte Baudichte festlegen, sondern zur Wahrung des Zonencharakters auch eine gleichmässige Verteilung der Baudichte innerhalb der einzelnen Zone herbeiführen. Die Nutzungsübertragung darf nun aber gerade nicht dazu führen, dass dieser Zweck der Nutzungsziffer illusorisch wird und eine unerwünschte Konzentrierung der Bausubstanz entsteht. Das Mass der Nutzungsübertragung muss daher, bezogen auf das profitierende Grundstück, untergeordnet bleiben.