Selbst wenn die Ausnützungsübertragung zulasten eines Grundstückes im Gestaltungsplanperimeter oder allgemein in der Bauzone stattfinden würde, wäre schliesslich die Wahrung des Zonencharakters im Sinne von § 14 Abs. 1 PBV zu prüfen. Dazu hat das Verwaltungsgericht in einem kürzlichen Urteil D. vom 2. Februar 2004 (V 03 39), Erw. 5a + 5b, grundsätzliche Ausführungen gemacht, die nachfolgend, etwas verkürzt, wiedergegeben werden. aa) § 14 Abs. 1 PBV will in erster Linie verhindern, dass es innerhalb des betroffenen Zonenbereichs zu erheblichen Nutzungsverschiebungen bzw. zu Intensivierungen der Nutzung auf einzelnen Teilen kommt.