Die Obergütschstrasse, das nördlich der Parzellen Nrn. 195 und 194, GB Z, liegende Gebiet sowie das Gebiet nördlich von Gebäude 16a sind noch nicht vom Grundstück Nr. 63, GB Z, abparzelliert. Bei Grundstück Nr. 63 handelt es sich aber um ein Grundstück, das gemäss Zonenplan der Gemeinde Z mehrheitlich in der Landwirtschaftszone liegt. Im Vertrag auf Übertragung von Ausnützung ist nicht definiert, welchen Teil von Grundstück Nr. 63, GB Z, die abgegebene, nicht benutzte Ausnützung belasten soll.