Vorsorgliche Massnahmen sind Zwischenentscheide (§ 128 Abs. 3 lit. e VRG). Zwischenentscheide sind innert 10 Tagen seit Eröffnung anzufechten (§ 130 VRG). Die Baueinstellungsverfügung wurde am 20. Dezember 2001 versandt. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erfolgte am 10. Januar 2002 und damit klar verspätet. |