Zu nennen sind insbesondere die zweigeschossige Wohnzone in empfindlicher Lage (W2 B) und die eigentliche Schutzzone um die Kommende selbst. Daneben finden sich Schutzzonen aus Gründen des Landschaftsschutzes. Hierbei kann auf den Plan "Kulturgebiet" verwiesen werden. Beim Erlass der gültigen Ortsplanung wurden mangels Anlass noch keine besonderen Vorgaben für freistehende Mobilfunkantennen gemacht.