Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer Revision der Ortsplanung, so auch in Reiden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Entwurf des BZR einen Anhang aufweisen wird, in dem die kommunalen Kulturobjekte aufgelistet sind (vgl. § 36 Abs. 2 Ziff. 16 PBG). Im Rahmen der Vorprüfung werden die mit der Denkmalpflege betrauten kantonalen Behörden überdies Gelegenheit erhalten, Vorschläge zur Sache einzubringen. Insofern ist mithin das kantonale Denkmalverzeichnis zu nennen, das in der Gemeinde folgende Objekte erfasst: Pfarrkirche St. Bartholomäus und St. Johann Baptist, die ehemalige Johanniterkommende (heute Pfarrhof) sowie den Getreidespeicher Schafmatt.