Es lässt sich daher nicht von der Hand weisen, dass im Rahmen der in Gang gekommenen Vorbereitungsarbeiten zur Ortsplanungsrevision insbesondere das schützenswerte Ortsbild von Reiden hinsichtlich denkbarer zusätzlicher Schutzmassnahmen vertieft diskutiert werden könnte. Die Vorinstanz erinnert in diesem Zusammenhang mit zutreffender Argumentation in erster Linie an einen angemessenen, d.h. hinreichend dimensionierten Umgebungsschutz - im Kern um die Kommende und die Kirche. Angesichts der erwähnten Sach- und Rechtslage kann diesbezüglich eine - durchaus aktuelle - Planungsabsicht hinsichtlich der Belange des Ortsbildschutzes nicht von vornherein in Abrede gestellt werden.