Im Richtplan 1998 wird dem Ortsbild von Reiden regionale Bedeutung bescheinigt. Es kann dazu auf die entsprechende Bezeichnung in der Karte zum Richtplan verwiesen werden. Solche Ortsbilder gilt es mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen sicherzustellen (Richtplan 1998, Erläuterungsbericht, S. 48). Es lässt sich daher nicht von der Hand weisen, dass im Rahmen der in Gang gekommenen Vorbereitungsarbeiten zur Ortsplanungsrevision insbesondere das schützenswerte Ortsbild von Reiden hinsichtlich denkbarer zusätzlicher Schutzmassnahmen vertieft diskutiert werden könnte.