Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Ortsplanungskommission ihre Arbeit aufgenommen hat. Alle diese Hinweise belegen, dass in der Gemeinde Reiden derzeit in der Tat Vorbereitungen für eine Revision der Ortsplanung im Gange sind. bb) Sodann weist die Vorinstanz darauf hin, dass der neue kantonale Richtplan im Jahre 1998 in Kraft gesetzt wurde. Auch die Richtplanung bildet eine wesentliche Grundlage für die Nutzungsplanung, denn eine Überarbeitung der Ortsplanung hat sich an den darin enthaltenen Vorgaben zu orientieren (LGVE 2000 II Nr. 5 Erw. 6b). Im Richtplan 1998 wird dem Ortsbild von Reiden regionale Bedeutung bescheinigt.