Die Grundlagen der Ortsplanung stammen aus der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre. Der Bedarf an Bauzonen ist laut Gesetz auf einen Planungshorizont von 15 Jahren ausgerichtet (Art. 15 lit. b RPG; Hänni, a.a.O., S. 157 mit weiteren Hinweisen; ferner: Jost, Grösse und Lage der Bauzonen, Diss. Zürich 2000, S. 111). Bereits diese wenigen Hinweise auf die aktuellere Planungsgeschichte von Reiden erhellen, dass eine Ortsplanungsrevision in zeitlicher Hinsicht absehbar sein dürfte. Der Gemeinderat hat - vorab wegen fehlender Baulandreserven - denn auch bereits vor über zwei Jahren den konkreten Entschluss gefasst, die Ortsplanung revidieren zu lassen.