5c). Im vorliegenden Verfahren stellt sich die Frage, ob hier mit Blick auf die dargestellte Lehre und Praxis die Voraussetzungen für die Planungszone gegeben sind. b/aa) Die Vorinstanz weist im angefochtenen Entscheid zunächst auf den Willen des kommunalen Planungsträgers nach einer Revision der Ortsplanung von Reiden hin. Die Stimmberechtigten der Gemeinde verabschiedeten das geltende Bau- und Zonenregelement (BZR) an der Gemeindeversammlung vom 15. Januar 1990. Die Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgte mit Entscheid vom 10. April 1992 (RRE Nr. 947). Die Grundlagen der Ortsplanung stammen aus der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre.