Das Anfechtungsobjekt besteht hier in einem Entscheid des Gemeinderates über eine Planungszone, mitsamt besonderem Nutzungsverbot. Daher ist es dem Verwaltungsgericht verwehrt, planungsrechtlich bedeutsame definitive Feststellungen zu treffen, die den erst ins Auge gefassten Planungsprozess in Bezug auf die im Streit liegende Absicht, freistehende Antennen in einem bestimmten Gebiet in der Gemeinde Reiden zu verbieten, präjudizieren würden.