In der Begründung stellte er sich zur Hauptsache auf den Standpunkt, die Gemeinde habe bereits Anstalten getroffen, ihre Ortsplanung zu revidieren. Dabei sei insbesondere dem in der Zwischenzeit verabschiedeten kantonalen Richtplan (1998) Rechnung zu tragen, wo verlangt werde, dass geeignete Massnahmen zum Schutz von Ortsbildern zu ergreifen seien. Der Gemeinderat sei seit einiger Zeit bestrebt, Alternativstandorte für Mobilfunkantennen zu finden. Eigene Abklärungen hätten gezeigt, dass es ausserhalb der Planungszone bedarfsgerechte Alternativstandorte gebe.