Mit Entscheid vom 13. Mai 2002 hiess der Gemeinderat die Einsprachen zahlreicher legi-timierter Einsprecher gegen das Baugesuch für die projektierte Mobilfunkantennenanlage auf der Parzelle Nr. 432, GB Reiden, gut und verweigerte die Baubewilligung. Ferner trat er auf diverse Einsprachen nicht ein, die von Opponenten stammten, die - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung - nach Auffassung des Gemeinderates nicht in beachtenswerter Nähe zur umstrittenen Antennenanlage lokalisiert wurden (Rechtsspruch Ziffern 1-3). Die Kosten des Verfahrens in Höhe von pauschal Fr. 9'000.-- auferlegte der Gemeinderat der Mobilfunkbetreiberin (Rechtsspruch Ziffer 4).