Der Gemeinderat liess die Mitteilung über die Auflage der Planungszone im Kantonsblatt Nr. 12 vom 23. März 2002 (S. 784) publizieren. Orange führte dagegen Einsprache und beantragte, die Planungszone und die erwähnte Ergänzung von Art. 18 Abs. 3 BZR seien aufzuheben, das Baugesuch für die projektierte Mobilfunkantenne zu behandeln und hiefür die Baubewilligung zu erteilen. B.- Mit Entscheid vom 13. Mai 2002 hiess der Gemeinderat die Einsprachen zahlreicher legi-timierter Einsprecher gegen das Baugesuch für die projektierte Mobilfunkantennenanlage auf der Parzelle Nr. 432, GB Reiden, gut und verweigerte die Baubewilligung.