Die Kommende und die Pfarrkirche seien im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragen. Im Zeitpunkt des Erlasses des Bau- und Zonenreglementes (BZR) - im Jahre 1990 - sei die Problematik rund um Mobilfunkantennen noch nicht aktuell gewesen. Diesbezüglich lägen nunmehr veränderte Verhältnisse vor, die nach Anpassungen riefen. Daher werde Art. 18 Abs. 3 BZR hinsichtlich der Planungszone wie folgt ergänzt: "In den im Zonenplan bezeichneten Gebiete sind freistehende Aussenantennen untersagt." Der Gemeinderat liess die Mitteilung über die Auflage der Planungszone im Kantonsblatt Nr. 12 vom 23. März 2002 (S. 784) publizieren.