Danach wird der angestrebte Antennenstandort von der Planungszone erfasst. Ferner wies der Gemeinderat darauf hin, dass die Unterlagen in Bezug auf die Planungszone vom 25. März bis 23. April 2002 zur Einsicht aufliegen würden. Innerhalb dieser Frist könne auch dagegen Einsprache erhoben werden. Allerdings komme einer Einsprache gegen die Planungszone keine aufschiebende Wirkung zu. Zur Begründung der Planungszone führte der Gemeinderat aus, dass er den Einfluss von freistehenden Antennen auf das Ortsbild prüfen wolle. Die Kommende und die Pfarrkirche seien im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragen.