bei Bedarf könnten diese ergänzt werden. Während der neu angesetzten Auflagefrist gingen weitere Einsprachen ein. Am 15. November 2001 nahm Orange dazu Stellung und beantragte die Abweisung der Einsprachen und die Erteilung der Baubewilligung für die vorgesehene Mobilfunkantennenanlage. Am 22. Februar 2002 übermittelte das Raumplanungsamt (RPA) dem Gemeinderat die Stellungnahme zum Baugesuch aus Sicht der kantonalen Amtsstellen. Dabei verwies es u.a. insbesondere auf die im Ergebnis grundsätzlich befürwortende Haltung des Amtes für Umweltschutz. Dieses hatte das Gesuch unter Berücksichtigung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 (NISV [