Gleichzeitig wiederholte die Gesuchstellerin ihren Standpunkt, wonach das Gelände im Umfeld des Bahnhofs - auf der von jeher vorgesehenen Parzelle Nr. 432 - ihren Bedürfnissen entspreche. Im Kantonsblatt vom 29. September 2001 (S. 2538) publizierte der Gemeinderat in der Folge das Bauvorhaben unter der Überschrift "Ergänzendes Auflageverfahren des Baugesuchs für eine Mobilfunkanlage" ein weiteres Mal und wies darauf hin, dass das Baugespann ausserhalb eines Sicherheitsbereichs zur benachbarten SBB-Anlage vorgesehen sei. Weiter hielt er fest, dass die innert der ersten Auflagefrist eingereichten Einsprachen ihre Gültigkeit behalten würden; bei Bedarf könnten diese ergänzt werden.