Im Rahmen einer sachgerechten Bewertung ist endlich nicht die Anzahl der Referenzen entscheidend, sondern deren Aussagekraft (insbesondere Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzobjekte). Dies schliesst nicht aus, dass bei Anbieterinnen mit mehreren aussagekräftigen Referenzen diejenige Anbieterin mit der grösseren Anzahl aussagekräftiger Referenzen eine bessere Wertung erhält als jene mit der geringeren Anzahl ebenfalls aussagekräftiger Referenzen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: |