Unter diesem Gesichtspunkt muss es auch genügen, wenn eine grundsätzlich zur Vergabe zugelassene Arbeitsgemeinschaft Referenzen ihrer einzelnen Mitglieder anführt. Wollte man Referenzen der Arbeitsgemeinschaft als solches verlangen, würde man diese gegenüber den andern Anbieterinnen diskriminieren, da die Zusammensetzung von Arbeitsgemeinschaften naturgemäss auftrags- bzw. projektbezogen ist und damit immer wieder ändert. Im Rahmen einer sachgerechten Bewertung ist endlich nicht die Anzahl der Referenzen entscheidend, sondern deren Aussagekraft (insbesondere Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzobjekte).