Damit würde auch, wie erwähnt, das Gebot der Gleichbehandlung der Anbieterinnen verletzt. Dass genau dies hier passiert ist, geht denn auch mit aller Deutlichkeit aus den zitierten Protokollen der Unternehmergespräche hervor. Während in der ersten Verhandlung der Vorbehalt noch aufrechterhalten wurde, hat die ARGE im zweiten Gespräch offenbar realisiert, dass sie die maximale Betonpreis-Reduktion offerieren musste, um die Chancen für den Zuschlag zu wahren. Dies, obwohl in jenem Zeitpunkt genau so wenig wie bei der Offerteingabe geklärt war, wie lange dieses Elementwerk zur Verfügung stehen würde.