Der Grund, dass die ARGE diese Herstellungsart nicht in die Grundofferte integrierte, kann daher nur sein, dass sie diese, offenbar billigere, Herstellungsart nicht für die ganze Bauzeit offerieren konnte oder wollte. Dies geht denn auch klar aus der offerierten «Variante» hervor, in der es heisst: «Das Elementwerk der Firma B AG ist seit dem Sommer 2000 stillgelegt. Nach heutigem Wissensstand werden die Räumlichkeiten nicht anderweitig genutzt, muss aber als Vorbehalt für diese Variante erwähnt werden.» Im Protokoll des 1. Unternehmergespräches zwischen der Vergabeinstanz und der ARGE vom 2. Februar 2001 heisst es diesbezüglich wörtlich: