Eine ARGE offerierte in ihrer Hauptofferte Transportbeton ab Betonwerk Z. In einer «Variante» offerierte sie die Herstellung des Betons im stillgelegten Elementwerk der Firma B AG, wobei die Preisreduktion unter dem Vorbehalt stand, dass die Räumlichkeiten des Elementwerks nicht anderweitig genutzt würden. Mit der vorhandenen, vollautomatischen Betonanlage werde der Beton dort hergestellt und mit Fahrmischern auf die Baustelle transportiert. Die Vergabeinstanz akzeptierte diese «Variante», machte vom Eingabepreis einen Abzug und erteilte der ARGE den Zuschlag. Aus den Erwägungen: 6. - d) (...) Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass dies eine zulässige Variante sei.