Gemäss Aktennotiz vom 10. Januar 2001 zeigte sich die Botschaft nicht bereit, ein Papier auszustellen, da der Gesuchsteller entweder nicht aus Z stamme oder nicht kooperiere. In der Folge teilte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) dem Amt mit, man könne die Botschaft nun frühestens wieder in vier Wochen um einen Interviewtermin angehen. Am 14. Februar 2001 erhielt das Amt vom BFF ein Bestätigungsschreiben bezüglich Vollzugsunterstützung. Am 21. Februar kontaktierte es erneut die besagte diplomatische Vertretung, um einen Termin auf den 5. März 2001 zu vereinbaren.